AGB
 

  Unsere Liefer- und Geschäftsbedingungen
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Liefer- und Geschäftsbedingungen für Lieferung von Bildmaterial zur Vergabe von 
Nutzungsrechten von Ernst Wrba Foto-Design (im folgenden nur Fotograf genannt)


I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB 
genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen 
und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des 
Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des 
Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen 
zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit 
widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine 
Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche 
Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen 
des Fotografen.

II. Überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher 
Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere 
auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um 
urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind 
eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, 
dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an 
Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen 
Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand 
des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. 
Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet 
zugegangen.

III. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen 
Verwendung.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder 
Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von 
mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung 
des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in 
dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r 
sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das 
Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins 
oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung 
oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen 
Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
- eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, 
produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen 
Nachdrucken,
- jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
- die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf 
Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder 
elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, 
Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung 
des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient,
- jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten 
oder ähnlichen Datenträgern,
- jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- 
Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um 
interne elektronische Archive des Kunden handelt),
- die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung 
oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur 
Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch 
elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes 
sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei 
Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, 
nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise 
auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter 
der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks 
in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

IV. Haftung
Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter 
Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-
Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht 
hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, 
Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung 
sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

V. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach 
der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing 
(MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten 
Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende 
Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, 
Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen 
etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4. Das Honorar gemäß IV. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in 
Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung 
der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich 
einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EUR 75,00 pro Aufnahme 
an.
5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber 
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig 
ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen 
Gegenforderungen.

VI. Rückgabe des Bildmaterials
1. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder 
der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, 
unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine 
Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
2. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis 
Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in 
Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb drei Wochen nach 
Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine 
Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt 
worden ist.
3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in 
branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der 
Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.

VII.Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, 
Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine 
Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich 
weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem 
Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.
3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach 
Ablauf der in Ziff.V.1.oder 2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von 
EUR 1,00 pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.
4. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz 
zu leisten, ohne dass der Fotograf die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von
- EUR 250,00 pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat
- EUR 500,00 pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.
Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem 
Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Beiden Vertragsparteien bleibt 
der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer oder gar kein Schaden 
eingetreten ist.
5. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei 
Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation 
verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu 
zahlen.
6. Durch die in Ziffer VII. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte 
begründet.

VIII. 
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei 
Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der 
Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser 
AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten 
sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu 
ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen, 
Gerichtsstand Frankfurt am Main.
 
 Ernst Wrba Foto-Design 
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